EU-Kommission: Digitale Agenda 2010-2015

Am 19.05.2010 legte die EU-Kommission eine Mitteilung zur digitalen Agenda vor. Sie bestimmt das Arbeitsprogramm der KOM und das Vorgehen der Mitgliedstaaten 2010-2015 im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und löst die Strategie i2010 ab. Das Ziel: Durch den Einsatz von IKT bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, Nachhaltigkeit und sozialer Eingliederung und damit beim Wirtschaftswachstum in der EU mitzuwirken. Der Abbau der von der EU-Kommission identifizierten derzeit bestehenden Schwachstellen soll das gesamte Potential der IKT nutzbar machen.

Kernziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts für Unternehmer und Verbraucher: Bis 2015 sollen 50 % der Bürger online einkaufen, 20 % soll auf grenzüberschreitende Transaktionen entfallen. Außerdem sollen 33 % der KMU die Beschaffung und den Verkauf bis 2015 online abwickeln. Um dieses zu erreichen, ergreift die EU-Kommission u. a. folgende Maßnahmen:

  • SEPA ("Single European Payment Area"): Festlegung eines festen Migrationstermins (2010)
  • Verabschiedung der MwSt-Richtlinie hinsichtlich Rechnungsstellung, d. h. Schaffung von Technologieneutralität für eRechnungen (2010, Umsetzung bis 2013)
  • Europäische Strategie zu Identitätsmanagement einschließlich Legislativvorschläge zur elektronischen Identität (eID) und zu sicheren Authentifizierungssystemen (2012); Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie, um gegenseitige Anerkennung und Interoperabilität von sicheren eAuthentifizierungssystemen zu gewährleisten (2011)

Die EU-Kommission betont, die Interoperabilität von Standards - der Grundlage jedes IT-Produkts und IT-Dienstleistung - sei ein zentraler Aspekt, um die bestehenden Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Außerdem ist sie überzeugt, dass das gesamte IKT-Potential nur genutzt werde, wenn bei Bürgern und Unternehmen Vertrauen besteht. Deshalb ist noch für 2010 geplant, einen Vorschlags zur Überarbeitung der EU-Datenschutzregelungen vorzulegen, um durch technologieneutrale Verfahren und Stärkung der Bürgerrechte das Vertrauen der Bürger in die IKT zu stärken.

eGovernment wird nicht nur als Instrument zur Kosteneinsparung von Verwaltung, Bürgern und Unternehmen gesehen, sondern auch als umweltfreundlichere und sicherere Alternative gegenüber herkömmlicher Verwaltung. Die Nachteile der nationalen Ausrichtung der bestehenden eGovernment-Systeme soll durch bessere Verwaltungszusammenarbeit und grenzüberschreitende Online-Angebote überwunden werden. Insbesondere plant die EU-Kommission einen Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von eID und eAuthentifizierung.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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