Mitgliedschaft bei DATEV

Einfacher geht's nicht: Sie werden Mitglied und "machen unsere auch zu Ihrer Genossenschaft".

Als DATEV-Mitglied erhalten Sie nicht nur Zugriff auf maßgeschneiderte Nutzungsrechte für die zahlreichen Software-Lösungen von DATEV wie Eigenorganisation, Rechnungswesen, Jahresabschluss, Steuerberechnungen und -erklärungen, Abschlussprüfung, Wirtschaftsberatung oder Dokumentenverwaltung in Ihrer Kanzlei, sondern genießen auch Service und Sicherheit eines der größten spezialisierten Softwarehäuser für Wirtschaftstreuhänder Europas.

Informationen zur Mitgliedschaft bei DATEV

DATEV.at GmbH mit Sitz in Wien ist eine 100%-Tochter der DATEV eG mit Firmensitz in Nürnberg, Deutschland. Als genossenschaftliches Unternehmen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden sowie der wirtschaftsprüfenden Berufe unterstützt DATEV eG ihre Mitglieder bei deren Berufstätigkeit mit allen Leistungen insbesondere zur Nutzung der Datenverarbeitungs-, Informations- und Kommunikationstechnik.

Die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen unserer Mitglieder wollen wir erfüllen, indem wir die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen beobachten, beurteilen und in flexible und innovative Lösungen umsetzen.

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft DATEV eG können gemäß §3 unserer Satzung ausschließlich erwerben: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, nach dem Berufsrecht dieser Personen zugelassene Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die vorgenannten Personen sind, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Buchprüfungsgesellschaften. Ausländische Personen und Gesellschaften mit Sitz im Ausland können die Mitgliedschaft erwerben, sofern der Vorstand den dort ausgeübten Beruf als gleichwertig mit den zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigten Berufen erachtet.

Wie wird man Mitglied?

Die Mitgliedschaft wird durch eine vom Bewerber zu unterzeichnende, unbedingte Beitrittserklärung und die Zulassung des Beitritts durch den Vorstand der Genossenschaft erworben.

Mit der Beitrittserklärung verpflichtet sich jedes Mitglied drei Geschäftsanteile - ein Anteil wird auf 255 Euro festgesetzt - zu übernehmen. Die drei Pflichtanteile sind sofort einzuzahlen.

Das Beitrittsformular, die Satzung (in Papierform zu bestellen unter der Art.-Nr. 10 821) und die Geschäftsbedingungen (in Papierform zu bestellen unter der Art.-Nr. 10 820) erhalten Sie auch über die Kundenverantwortlichen oder direkt über unser Wiener Büro.

Wer unterstützt in der Anfangsphase?

Als Gründer einer Steuerberatungskanzlei haben Sie vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei hilft Ihnen unsere Kanzleigründerberatung. Mit einer praxisnahen Begleitung für bis zu drei Jahren sowie speziellen Programmangeboten und Serviceleistungen. Wir betreuen Neukunden persönlich und umfassend.

Kontakt

Am einfachsten erreichen Sie uns zum Thema "Mitgliedschaft" per E-Mail über info@datev.at.

http://www.datev.at/portal/ShowPage.do?pid=dpiat&nid=8110

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